Aufgaben, Rechte und Pflichten
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im wesentlichen im zweiten Teil des ArbVG, "Betriebsverfassung", geregelt.
Somit wird den Mitgliedern eines Betriebsrat durch die gesetzliche Regelung die Möglichkeit eröffnet
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institutionell abgesichert
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die Interessen der ArbeitnehmerInnen auf wesentlichen, bestimmten Feldern betrieblicher Entscheidungen zu vertreten
Detailinformationen - siehe folgende Seiten:
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los