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Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im wesentlichen im zweiten Teil des ArbVG, "Betriebsverfassung",  geregelt.

Somit wird den Mitgliedern eines Betriebsrat durch die gesetzliche Regelung die Möglichkeit eröffnet

  • institutionell abgesichert
  • die Interessen der ArbeitnehmerInnen auf wesentlichen,  bestimmten Feldern betrieblicher Entscheidungen zu vertreten

Detailinformationen - siehe folgende Seiten:

Überblick - Aufgaben der BetriebsrätInnen

Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen ...

Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften

Das Interventionsrecht des Betriebsratsorgans

Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen

Unverzügliche Information des Betriebsrates durch ArbeitgeberIn über geplante personelle ...

Schutz gegen willkürliche Versetzungen

Die BetriebsrätInnen sind über jede geplanten Versetzung zu informieren

Unterstützung der ArbeitnehmerInnen bei strittigen Urlaubsregelungen durch den Betriebsrat

Mitwirkung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Urlaubsfragen

Überwachung der Lohn- und Gehaltsauszahlung

BetriebsrrätInnen kontrollieren Einstufung, Höhe und Auszahlungstermine von Lohn-, Gehalt ...

Allgemeines Informations- und Beratungsrecht

Die Unternehmensleitung hat den Betriebsrat regelmäßig verpflichtend zu informieren

Informationsrechte und Mitwirkung bei der Einstellung von neuen ArbeitnehmerInnen

Die BetriebsrätInnen sind vor der Einstellung von neuen MitarbeiterInnen zu verständigen.

Informations- und Überwachungsrechte bezüglich personenbezogene ArbeitnehmerInnendaten

Der Betriebsrat kann sich ein Bild machen, welche Daten der ArbeitnehmerInnen von ...

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelgenheiten

Die Unternehmensleitung hat den Betriebsrat über die Situation des Betriebes laufend zu ...

Recht auf Abschluß von Vereinbarungen, die alle ArbeitnehmerInnen betreffen

Der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung und Sicherung der ...

Recht auf Weiterbildung - Bildungsfreistellung

Auf Antrag bei der Unternehmensleitung ist einer Betriebsrätin oder einem Betriebsrat ...