Grundlagen
Eine Wahl eines Betriebsrats kann durchgeführt werden, wenn mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen im Betrieb beschäftigt sind.
Voraussetzungen:
Exakt meint diese gesetzliche Regelung mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen, die dauernd im Jahresdurchschnitt im Betrieb beschäftigt sind.
In Saisonbetrieben muss nur ein entsprechender Beschäftigtenstand während der Saison gegeben sein.
ChefIn oder die Verwandten der Inhaberin oder des Inhabers werden dabei nicht mitgerechnet, denn diese gelten als UnternehmerInnen und sind deshalb von der ArbeitnehmerInnenvertretung und dessen Wahl ausgenommen.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los