topimage
Portal für ArbeitnehmervertreterInnen
Abenteuer Verantwortung: Bist du so weit?
Symbolbild
Bildungsangebote
Downloads
Link zum ÖGB
Link zum BAWAG P.S.K. Betriebsservice
Link zum ÖGB-Verlag
Link zu Sotour Austria
ÖGB-Verlag

Grundlegende Informationen - Vorbereitung einer Betriebsratswahl

Was ist zu bedenken?

Eine Wahl eines Betriebsrates wird erwogen und soll durchgeführt werden. Günstig ist es, sich Unterstützung von BetreuerInnen der Gewerkschaft zu sichern.

Wenn zum ersten Mal im Betrieb eine Wahl durchgeführt werden soll, ist daran zu denken, die Vorbereitungsschritte vertrauensvoll durchzuführen !
Kein/e ArbeitnehmerIn soll vor Wahldurchführung gefährdet sein , denn erst mit offiziellem Start besteht ein erhöhter Kündigungsschutz für Personen, die Funktionen in Bezug auf die Wahl ausüben, durch Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.

Überblick - Gesetzlich vorgeschriebener Wahlablauf

Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt, die Teil des Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist.

  • Eine Betriebsversammlung, Versammlung aller ArbeitnehmerInnen eines Betriebes ist "einzuberufen".
    Die Einberufung macht der Betriebsrat oder wenn es noch keinen gibt, kann dies die älteste Arbeitnehmerin, der älteste Arbeitnehmer oder können dies mindestens so viele ArbeitnehmerInnen tun, wie BetriebsrätInnen zu wählen sind.

Sind in Deinem Betrieb mehr als 20 beschäftigt, kann auch die Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen.

  • Dann wird der Wahlvorstand gewählt. Der Wahlvorstand bereitet die Betriebsratswahl vor und führt die Wahl durch.
  • Und zum Schluss: Ein neuer Betriebsrat konstituiert sich!

Deine Gewerkschaftssekretärin oder Dein zuständiger Gewerkschaftssekretär berät und unterstützt Dich bei der Durchführung der Wahl und darüberhinaus gerne.