Gemeinsamer Betriebsrat
Gemeinsamer Betriebsrat bedeutet, dass die Gruppe der ArbeiterInnen und die Gruppe der Angestellten, im Gegensatz zu getrennten Betriebsratsorganen (ArbeiterInnenbetriebsrat oder Angestelltenbetriebsrat), einen gemeinsamen Betriebsrat wählen.
Das gemeinsame Betriebsratsratsorgan vertritt die Interessen beider Gruppen (ArbeiterInnen und Angestellte) nach den Möglichkeiten, die für ein Betriebsratsorgan nach dem Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehen sind.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los