Erhöhter Kündigungsschutz für Personen, die Funktionen bei einer Wahl ausüben
Kann man aufgrund aktiver Beteiligung an der Wahl gekündigt werden oder gibt es einen besonderen Schutz vor, während und nach der Wahl?
Die Mitglieder das Wahlvorstands, die KandidatInnen zur Betriebsratswahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Deine BetreuerIn Deiner Gewerkschaft unterstützt Dich, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt...
...und die Mitgliedschaft bei Deiner Gewerkschaft und im ÖGB bietet Dir auch Rechtsschutz mit voller Vertretung, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein sollte.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los