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Erhöhter Kündigungsschutz für Personen, die Funktionen bei einer Wahl ausüben

Kann man aufgrund aktiver Beteiligung an der Wahl gekündigt werden oder gibt es einen besonderen Schutz vor, während und nach der Wahl?

Die Mitglieder das Wahlvorstands, die KandidatInnen zur Betriebsratswahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Deine BetreuerIn Deiner Gewerkschaft unterstützt Dich, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt...

...und die Mitgliedschaft bei Deiner Gewerkschaft und im ÖGB bietet Dir auch  Rechtsschutz mit voller Vertretung, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein sollte.

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