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Vorbereitung

Was ist zu bedenken?

Eine Wahl eines Betriebsrates wird erwogen und soll durchgeführt werden. Günstig ist es, sich Unterstützung von BetreuerInnen der Gewerkschaft zu sichern.

Wenn zum ersten Mal im Betrieb eine Wahl durchgeführt werden soll, ist daran zu denken, die Vorbereitungsschritte vertrauensvoll durchzuführen !
Kein/e ArbeitnehmerIn soll vor Wahldurchführung gefährdet sein , denn erst mit offiziellem Start besteht ein erhöhter Kündigungsschutz für Personen, die Funktionen in Bezug auf die Wahl ausüben, durch Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.

Die Mitglieder das Wahlvorstands, die KandidatInnen zur Betriebsratswahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Deine BetreuerIn Deiner Gewerkschaft unterstützt Dich, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt...

...und die Mitgliedschaft bei Deiner Gewerkschaft und im ÖGB bietet Dir auch  Rechtsschutz mit voller Vertretung, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein sollte.