Konstituierung
Zur Erlangung der Rechts- und Parteifähigkeit als Organ muss sich der neugewählte Betriebsrat konstituieren. Die Konstituierung hat innerhalb von 6 Wochen nach der Kundmachung des Wahlergebnisses zu erfolgen.
spätestens 2 Wochen nach der Betriebsratswahl:
- Einberufung der konstituierenden Sitzung
spätestens 6 Wochen nach der Betriebsratswahl:
- Ende der Tätigkeitsdauer des "alten" Betriebsrates [§ 66Abs1 ArbVG]
- Konstituierung des Betriebsrats, Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden
nach weiteren 6 Wochen [§ 64Abs3 ArbVG]:
- Erlöschen der Betriebsratsmandate, wenn keine Konstituierung stattgefunden hat.
Ausschreibung von Neuwahlen
Die konstituierende Sitzung hat so stattzufinden, dass der neugewählte Betriebsrat unmittelbar nach Ablauf der Tätigkeit des abgetretenen Betriebsrats seine Tätigkeit aufnehmen kann.
Die Tätigkeitsdauer des Betriebsrats ist 4 Jahre. Wenn die Tätigkeitsdauer des alten Betriebsrats gleichzeitig abläuft, beginnt sie mit dem Tag der Konstituierung des neuen Betriebsrats, wenn die Konstituierung vor dem Ablaufen der alten Funktionsperiode erfolgt, mit dem Ende der Tätigkeitsdauer des alten Betriebsrats.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los