Vereinfachtes Wahlverfahren
Für Betriebe oder ArbeitnehmerInnengruppen (ArbeiterInnen oder Angestellte), in denen nur ein oder zwei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist ein vereinfachtes Wahlverfahren vorgesehen. Das betrifft Betriebe oder ArbeitnehmerInnengruppen mit 5 bis 19 Personen.
Abgesehen von drei Besonderheiten:
- Mehrheitswahlrecht (im Gegensatz zum Verhältniswahlrecht);
- Wahlvorstand nur eine Person (und ein Ersatzmitglied);
- keine zwingende Vorschrift der Einbringung von Wahlvorschlägen;
läuft das Wahlverfahren nach jenen Grundsätzen ab, die bisher beschrieben wurden.
Von der Verwendung eines einheitlichen Stimmzettels kann ohne weiteres abgesehen werden.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los