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Anfechtung und Nichtigkeit

Ab Kundmachung des Ergebnisses der Betriebsratswahl ist eine Anfechtungsfrist von 1 Monat festgesetzt. Kommt es in dieser Zeit zu keiner Wahlanfechtung, so ist das Wahlergebnis endgültig rechtskräftig.
Das heißt innerhalb eines Monats nach der Kundmachung des Wahlergebnisses bzw. nach der Mitteilung an die BetriebsinhaberInnen kann die Wahl angefochten werden.