Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.
Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen - meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind.
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so können diese für die Vertretung ihrer besonderen Interessen einen Jugendvertrauensrat wählen. Die Tätigkeitsdauer des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre.
Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind:
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die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen
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darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten, eingehalten werden
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Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen
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an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen
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Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder:
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Weisungsfreiheit
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Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
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Kündigungs- und Entlassungsschutz
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Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode
Wenn in einem Betrieb kein Jugendvertrauensrat besteht, informieren und helfen die Jugendabteilungen der Gewerkschaften bei der Wahl, sowie auch später bei der Tätigkeit des Jugendvertrauensrates.
Weitere Detailinformationen siehe nebenstehender LINK zu www.bigjay.at - das Internetportal, rund um die Vertretung von Jugendlichen in der Arbeitswelt.
1: Betriebsrat
2:
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los