Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte ArbeitnehmervertreterInnen die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen begünstigter behinderter ArbeitskollegInnen und chronisch kranker ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr.
Die Aufgabenbereiche reichen von der Mitwirkung bei der Adaptierung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen und bei Fragen der Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung behinderter ArbeitnehmerInnen, über Beratung und Unterstützung behinderter KollegInnen, ArbeitnehmerInnen mit schwerer Krankheit oder nach Unfall, bis zum Vertretungsauftrag zur Sicherung der Einhaltung der besonderen Regelungen für das Arbeitsverhältnis begünstigt behinderter Menschen.
Der/die UnternehmerIn ist verpflichtet, mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Öffentlicher Dienst
Auch im öffentlichen Dienst (Gemeinde, Land, Bund) können BVPs gewählt werden. Sie nehmen dort im Einvernehmen mit der Personalvertretung ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche als VertreterInnen behinderter Menschen wahr.
Großbetriebe und Konzerne
Besteht in einem Unternehmen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ein Zentralbetriebsrat und/oder eine Konzernvertretung so sind eine Zentralbehindertenvertrauensperson und/oder eine Konzernbehindertenvertrauensperson sowie jeweils eine StellvertreterIn aus dem Kreis der Behindertenvertrauenspersonen und deren StellvertreterInnen entsprechend den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes zu wählen.
Die ÖGB-Broschüre "Die Behindertenvertrauensperson" bietet ausführliche Informationen zur Behindertenvertrauensperson.
Sie ist unter "Hilfsmittel" downloadbar.
Gewerkschaftsmitglieder haben die Möglichkeit, die entsprechenden Gesetzestexte mit weiterführenden Links zu öffnen!