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Behindertenvertrauensperson

Die Behindertenvertrauenspersonen nehmen als gewählte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen begünstigter behinderter ArbeitskollegInnen und chronisch kranker ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahr.

Die Aufgabenbereiche reichen von der Mitwirkung bei der Adaptierung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen und bei Fragen der Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung behinderter ArbeitnehmerInnen,  über Beratung und Unterstützung behinderter KollegInnen, ArbeitnehmerInnen mit schwerer Krankheit oder nach Unfall, bis zum Vertretungsauftrag zur Sicherung der Einhaltung der besonderen Regelungen für das Arbeitsverhältnis begünstigt behinderter Menschen.
Der/die UnternehmerIn ist verpflichtet, mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Öffentlicher Dienst

Auch im öffentlichen Dienst (Gemeinde, Land, Bund)  können BVPs gewählt werden. Sie nehmen dort im Einvernehmen mit der Personalvertretung ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche als VertreterInnen behinderter Menschen wahr.

Großbetriebe und Konzerne

Besteht in einem Unternehmen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ein Zentralbetriebsrat so sind eine Zentralbehindertenvertrauensperson und eine StellvertreterIn aus dem Kreis der Behindertenvertrauenspersonen und StellvertreterInnen zu wählen.
Gibt es in einem Konzern nach dem Arbeitsverfassungsgesetz eine Konzernvertretung, so sind auch eine Konzernbehindertenvertrauensperson und eine StellvertreterIn entsprechend den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes zu ermitteln.