Zentralbetriebsrat
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe oder gleichgestellte Arbeitsstätten umfassen.
Wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, dann ist ein Zentralbetriebsrat zu errichten.
Sinn der Errichtung eines Zentralbetriebsrates ist es, einer mehrere Betriebe zusammenfassenden Unternehmensspitze (dem Unternehmensmanagement) ein ebenso zentrales Vertretungsorgan auf ArbeitnehmerInnenseite gegenüberzustellen.
Der Zentralbetriebsrat nimmt die gemeinsamen Interessen der ArbeitnehmerInnen aller Betriebe oder Arbeitsstätten wahr.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6:
7: KonzernvertreterInnen
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los