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Grundlagen und Voraussetzungen

Ausgangslage

Ein Unternehmen besteht aus mehereren Betrieben. In diesem Unternehmen werden wichtige, die ArbeitnehmerInnen betreffende Entscheidungen nicht im Betrieb, sondern im Unternehmen vom Management getroffen.

Der Zentralbetriebsrat als zentrales Vertretungsorgan auf ArbeitnehmerInnenseite steht dem zentralen Unternehmensmanagement gegenüber und vertritt die gemeinsam Interessen aller ArbeitnehmerInnen des Gesamtunternehmens.

Weiterführende Detailinformationen dazu auf den folgenden Seiten: