Konzernvertretung
In einem Konzern, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsratsorgane bestehen, kann eine Vertretung der gemeinsamen Interessen, der in diesem Konzern beschäftigten ArbeitnehmerInnen errichtet werden.
Im Unterschied zu den sonstigen Belegschaftsorganen auf Betriebs- und Unternehmensebene besteht jedoch keine Verpflichtung zur Errichtung eines solchen Organs.
Die Bildung einer Konzernvertretung liegt im freien Ermessen der (Zentral)Betriebsräte der Konzernunternehmungen.
Die Kompetenzen der Konzernvertretung liegen in Informations- und Beratungsrechten, sowie im ArbVG festgelegten Mitwirkungsrechten gegenüber der Konzernleitung, sofern die Gesamtbelegschaft des Konzernes betroffen ist.
1: Betriebsrat
2: Jugendvertrauensrat
3: Behinderten-Vertrauensperson
4: Sicherheits-Vertrauenspersonen
5: Personalvertretung
6: Zentralbetriebsrat
7:
8: EU Betriebsrat
9: Weiterbildung
10: Serviceangebot
11: Oft gefragt
12: Ein Team
13: AnsprechpartnerInnen
14: Das Abenteuer beginnt
15: Warum werbe ich?
16: Mit unserer Angst umgehen
17: Das beste Werbeargument bist immer noch DU
18: Ist Mitgliederwerbung Manipulation?
19: Wie tickt ein Noch-Nicht-Mitglied?
20: Bevor es beginnt: Der erste Eindruck zählt
21: Warum brauchen wir Gewerkschaften?
22: Der Vergleich macht sicher...
23: Story, Story, Story
24: Sprachliche Sünden, die wir vermeiden
25: Die Entscheidung herbeiführen
26: Sich belohnen ist erlaubt
27: Wofür Ist Das Eine Gelegenheit
28: Jetzt geht's los