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FAQ's - Fragen und Antworten zum EBR

Bei der Einrichtung eines Euro-Betriebsrates (EBR) nach der Richtlinie 94/45 des Rates der EG findet das EBR-Recht jenes Mitgliedstaates seine Anwendung, in dem die zentrale Leitung des Konzerns liegt.
 
Die folgenden Ausführungen beziehen sich, so nicht gesondert angeführt, auf die Bestimmungen im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz, ArbVG - Teil V (Europäische Betriebsverfassung, §§ 171-207).
 
Für EBR-Gründungen, die nicht nach österreichischem Recht vor sich gehen, da sich die europäische Konzernzentrale in einem anderen Land befindet, treffen die entsprechenden nationalen Rechtsgrundlagen zum Euro-Betriebsrat dieses Landes zu.

Bei der Neugründung eines Europäischen Betriebsrates bitten wir, das Formular E1 "Niederschrift für österreichische EurobetriebsrätInnen" an die zuständige Gewerkschaft sowie an den ÖGB zu senden.

Ansprechpartner in der GPA:

Mag. Wolfgang Greif
Internationaler Sekretär
Alfred Dallinger Platz 1
A - 1034 Wien
Tel.: + 43 (0)5 0301 21205
E-Mail: wolfgang.greif@gpa.at
Internet: http://www.gpa.at/international