Sozialversicherung NEU
Was von den großen Zielen übrig bleibt
Die Sozialministerin verkauft diese Neustrukturierung als „Leuchtturmprojekt“, für die Versicherten bedeutet es das Ende der Selbstverwaltung und vom bewährten Prinzip, dass sie selbst über die Leistungen ihrer Krankenkasse entscheiden können.
Die Gremien werden neu zusammengesetzt, die VertreterInnen der Arbeitgeber werden als Entscheidungsträger massiv aufgewertet. Sie bekommen damit auch in jenen Versicherungen die Hälfte der Stimmen, in denen sie nicht einmal versichert sind. Das ermöglicht leichter durchzusetzende Entscheidungen im Interesse der Wirtschaft, wie beispielsweise die oft geforderten Kürzungen im Gesundheitswesen.
Das von der Bundesregierung angekündigte Einsparungsvolumen von einer Milliarde Euro darf angezweifelt werden: Es gibt keine Antworten auf die Frage, wie dieses Ziel genau erreicht werden soll. In der Verwaltung kann kaum noch gespart werden. Die Krankenkassen in Österreich sind gut aufgestellt, ihre Verwaltungskosten liegen unter 3 Prozent – im Vergleich zu mehr als 30 Prozent bei den Privatversicherungen.
Es liegt daher die Befürchtung nahe, dass diese Umstrukturierung, die die Sozialversicherung der Wirtschaft unterordnet, anderen Ziel dient als einer Verbesserung der Gesundheitswesen - nämlich weiteren Beitragssenkungen für die Wirtschaft, Privatisierungen und der Einführung von Selbstbehalten.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Das ist keine Reform, das ist ein Anschlag auf die Versorgung der Versicherten, hatte ÖGB-Präsident Katzian schon bei Bekanntwerden der Pläne gewarnt. Im Zentrum von Reformen der Sozialversicherung müssen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, die Qualität der Versorgung sowie eine leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherung stehen. Diese Ziele werden aber nicht erreicht. Es gibt keine Leistungsverbesserungen, eine Harmonisierung nur innerhalb der ArbeitnehmerInnen-Versicherung und keine Selbstbestimmung der ArbeitnehmerInnen in ihrer eigenen Krankenkasse.