Der Weg zum neuen Betriebsrat

Tipps zur Gründung eines Betriebsrats in einem Unternehmen

Die Belegschaft einer Firma hat viele Rechte: Mitwirkungsrechte, Überwachungsrechte oder auch Beratungsrechte. 

Allerdings: Die Belegschaft in ihrer Gesamtheit kann diese Rechte nicht ausüben. Wenn etwa ein Unternehmen zum Beispiel 500 MitarbeiterInnen hat - und die vielleicht noch über ganz Österreich verstreut sind - dann wird es wohl eher schwierig, dass sie alle zum Betriebsinhaber gehen.

Das heißt: Man braucht ein Organ, das diese Rechte ausübt und das ist der Betriebsrat!

In Betrieben zwischen fünf und neun Beschäftigten besteht der Betriebsrat aus einer Person. Ab zehn Beschäftigten ist es ein Kollegialorgan, also ein Team

Vorteile für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber

Ein Betriebsrat bringt aber nicht nur für ArbeitnehmerInnen Vorteile. Studien zufolge sind auch viele Geschäftsleitungen der Ansicht, das es gut ist, einen Betriebsrat zu haben. Firmen profitieren, weil sie Konflikte verringern und für ein besseres Betriebsklima sorgen. oegb.at informiert darüber, wie man einen Betriebsrat gründet – und was man tun kann, wenn man Angst hat, deshalb gekündigt zu werden.

Betriebsrat - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was macht ein Betriebsrat eigentlich?
Als Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Firmenleitung übernimmt der Betriebsrat wichtige Aufgaben und besondere Verantwortung. Nämlich die, sich für die Rechte der Belegschaft gegenüber den Betriebsinhabern einzusetzen. Der Betriebsrat kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen. Er hat das Recht, bei betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, kann zum Beispiel auch zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen und diese bei Gericht anfechten.

Kurz gesagt: Der Betriebsrat wahrt die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten. Der Vorteil ist, dass Betriebsratsmitglieder vor Kündigung geschützt sind, denn nur so können sie konsequent und ohne Angst die Belegschaft vertreten.

Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu wählen. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Der/Die älteste Kollege/Kollegin kann die Wahl einberufen. Die Wahl kann aber auch von mindestens so vielen Kolleginnen und Kollegen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, einberufen werden. Die Anzahl ist von der Größe der Firma abhängig.

Wer hilft bei der Wahl?
Die Gewerkschaften unterstützen, und es gibt auch online einige Hilfestellungen. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsverfassungsgesetz, da ist der Wahlablauf genau geregelt. Wer vorhat, einen Betriebsrat zu gründen, wendet sich am besten an die zuständige Gewerkschaft. Informationen gibt es auch unter www.betriebsraete.at

Was kann man tun, wenn man einen Betriebsrat gründen möchte, aber Angst hat, gekündigt zu werden?
Damit das nicht passiert, gibt es den Kündigungsschutz. Das heißt, eine Kündigung wegen einer Einberufung zur Betriebsversammlung ist nicht zulässig. Auch kann in Betrieben, in denen dauernd mindestens 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer eine Betriebsversammlung einberufen.

Weiter lesen: Alle Infos zum Thema Betriebsrat

Ähnliche Themen:

Betriebsratsteam 02.07.2021

Betriebsräte senken Frust-Level

Klares Signal bei ÖGB-Umfrage: Beschäftigte wollen sich für KollegInnen einsetzen
13.10.2020

#sichtbar:unverzichtbar

Mit ArbeitnehmerInnen spielt man nicht
13.10.2020

Viel riskiert, alles gewonnen

Sein Gerechtigkeitssinn hat Karl Loitelsberger dazu getrieben, einen Betriebsrat zu gründen.
Newsletterauswahl

Bleib in Krisenzeiten informiert!

Abonniere jetzt den ÖGB-Newsletter und erhalte die wichtigsten aktuellen Nachrichten zum Thema "Arbeitswelt & Corona" in dein Postfach - gratis, kompakt und natürlich jederzeit kündbar!
Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.

Wir sind für Sie Da!
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Johann-Böhm-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43 / 1 / 534 44 39
e-Mail: oegb@oegb.at
© Österreichischer Gewerkschaftsbund | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Inhalt English