Streiken erlaubt?
Was Sie wissen müssen, wenn es zum Arbeitskampf kommt
Wenn UnternehmerInnen die Interessen der ArbeitnehmerInnen nicht ernst nehmen und kein Interesse an seriösen Verhandlungen haben, entstehen Konflikte. Erst, wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen gescheitert sind, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum letzten Mittel – zum Arbeitskampf.
Ist streiken in Österreich erlaubt?
Ja, in Österreich gibt es ein Recht auf Streik. Es herrscht die sogenannte Streikfreiheit. Streik und die Streikteilnahme sind verfassungsrechtlich geschützt, denn Artikel 11 EMRK garantiert das Recht, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten. Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen setzen zu dürfen. Artikel 8 des UN-Sozialpaktes, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet ausdrücklich ein Streikrecht. Streiken ist daher in Österreich erlaubt und auch nicht strafbar.
Kündigungen die aufgrund der Teilnahme an einem Streik erfolgen, sind rechtswidrig und müssen vom Arbeitgeber letzendlich zurückgenommen werden.
Was genau ist ein Streik? Was passiert da?
Ein Arbeitskampf ist die organisierte und planmäßige, kollektive Unterbindung des normalen Arbeitsablaufs im Arbeitsleben, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Das Moment der Kollektivität ist immer dadurch gegeben, dass die Gewerkschaft oder eine andere Ad-hoc-ArbeitnehmerInnengruppe (wilder Streik) den Arbeitskampf führt. Ein Streik ist dahingehend die zu Kampfzwecken unternommene gemeinsame Niederlegung der Arbeit durch eine Mehrzahl von ArbeitnehmerInnen. Wie viele daran teilnehmen müssen, ist nicht festgelegt. Es kommt auf den Effekt der Druckausübung an. Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Teilnahme an einem Streik ist rechtswidrig.
Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Generalstreik?
Unterschieden wird zwischen einem Abwehrstreik, bei dem sich ArbeitnehmerInnen gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen wehren, und einem Angriffsstreik, mit dem Verbesserungen erzwungen werden sollen.
Auch in ihrer Art sind Streiks verschieden. So legen bei einem Generalstreik die Beschäftigten eines Landes die Arbeit nieder, bei einem Vollstreik hingegen sind es die Beschäftigten einer Branche, bei einem Teilstreik nur ein bestimmter Teil der Beschäftigten und bei einem Schwerpunktstreik sind nur bestimmte Betriebe betroffen.
Ein Warnstreik ist zeitlich befristet und soll dem Gegenüber den Ernst der Situation aufzeigen. Bleiben die ArbeitnehmerInnen untätig an ihrem Arbeitsplatz oder blockieren sitzend einen anderen Ort, spricht man von einem Sitzstreik. Wird das Arbeitstempo hingegen verlangsamt und Vorschriften penibel eingehalten, handelt es sich um passive Resistenz. Streiken Beschäftigte nicht im eigenen Interesse, sondern zur solidarischen Unterstützung anderer, ist das ein Solidaritätsstreik.
Betriebsversammlungen sind kein Streik
Eine Betriebsversammlung dient dem Betriebsrat, die Beschäftigten in einem Unternehmen unter anderem über wichtige Geschehnisse zu informieren und/oder Vorhaben zu besprechen. Auch der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl wird in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Einberufung der Betriebsversammlung kann mittels Anschlag erfolgen und muss für jeden/jede ArbeitnehmerIn sichtbar sein. In der Regel sollen Betriebsversammlungen den Betriebsablauf nicht stören. Ausnahme ist, wenn sie als Mittel des Arbeitskampfes, als Eskalationsstufe vor einem Streik, eingesetzt werden und eine Störung bewusst in Kauf genommen wird.
Bekommen ich während eines Streiks meinen Lohn?
Die Organisation und alles drum herum übernimmt bei einem Streik in der Regel die zuständige Gewerkschaft. Nach Abstimmung mit den Betriebsräten und den Beschäftigten ist auch eine Streikfreigabe des ÖGB-Vorstandes einzuholen. Diese Streikfreigabe ist deshalb wichtig, weil aufgrund der Teilnahme am Streik kein Entgeltanspruch besteht und der ÖGB im Ernstfall mit einer Streikunterstützung einspringt. Diese Streikunterstützung des ÖGB erhalten nur Gewerkschaftsmitglieder und beträgt pro Woche das 12-fache des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrages der letzten drei Monate. Am Streik teilnehmen können grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen, also Angestellte, ArbeiterInnen und Lehrlinge. Auszunehmen ist die Berufsschule, diese müssen Lehrlinge in jedem Fall besuchen. StreikbrecherInnen kann man durch eine sachliche Diskussion auffordern, sich am Streik zu beteiligen und sich solidarisch zu erklären.
Streik-Quiz
Wer jetzt noch sein Wissen zum Thema Arbeitskampf testen möchte, der kann das im ÖGB-Streik-Quiz machen. Viel Spaß! Hier geht's zum Streik-Quiz.