Gut gemeint am Ziel vorbei

Regierungsklausur verfehlt Chance auf echte Unterstützung für Arbeitslose

450 Euro einmalig für Arbeitslose im September - 450 Euro jährlich zusätzlich zur Pension für LandwirtInnen
stock.adobe.com 450 Euro einmalig für Arbeitslose im September - 450 Euro jährlich zusätzlich zur Pension für LandwirtInnen

Zwei Tage hat sich die Regierung Zeit genommen, um über neue Maßnahmen, die die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abfedern sollen, zu beraten. Für Arbeitslose bringt die inszenierte Regierungsklausur allerdings wenig Erleichterung. Auch für ArbeitnehmerInnen wäre eindeutig mehr herauszuholen gewesen. 

Die meisten Arbeitslosen können mit 450 Euro nicht einmal das Konto abdecken 

450 Euro sollen Arbeitslose, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf Suche nach Beschäftigung waren, zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten. Als Einmalzahlung. Das ist zwar gut gemeint, schießt aber am Ziel vorbei.

Angemessen wäre, das Arbeitslosengeld dauerhaft auf die vom ÖGB geforderten 70 Prozent vom letzten Netto zu erhöhen. 

Denn die meisten können mit diesen 450 Euro, die sie erst im September erhalten, nicht einmal ihr Konto abdecken. Auf sechs Monate ausgedehnt, sind 450 Euro gerade mal 2,50 Euro am Tag. Damit kann man sich dann entscheiden, ob man zwei Gläser Babybrei oder doch lieber ein halbes Kilo Brot kauft. „Zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben“, wie manch einer sagen würde. Angemessen wäre, das Arbeitslosengeld dauerhaft auf die vom ÖGB geforderten 70 Prozent vom letzten Netto zu erhöhen. 

Jährlich 450 Euro Pensionserhöhung für Bauern 

Eigenartig ist, dass die, deren Arbeitslosenzahl um 200.000 gestiegen ist – nämlich die ArbeitnehmerInnen –, zwar jetzt 450 Euro Einmalzahlung bekommen, aber gleichzeitig BauernpensionistInnen, die wirtschaftlich in keiner Weise von der Corona-Krise betroffen sind, nun 450 Euro rückwirkend ab 1. Jänner 2020 bekommen – und das jährlich. Wie das zusammenpasst, kann jeder und jede selbst beurteilen. 

LandwirtInnen zahlen nur knapp 15 Prozent ihrer eigenen Pension 

Nicht für alle Beschäftigungsgruppen ist der Anteil des staatlichen Zuschusses zur Pension gleich hoch. Während der Zuschuss zu den Pensionen der ArbeitnehmerInnen im Jahr 2018 bei 11,7 Prozent liegt und vergleichsweise gering ist, beträgt er bei Selbständigen 36,2 und bei LandwirtInnen sogar 84,3 Prozent. ArbeitnehmerInnen bezahlen daher ihre Pension fast zur Gänze selbst, LandwirtInnen hingegen bekommen den Großteil vom Bund zugeschossen. 

BesserverdienerInnen haben mehr von Regierungs-Paket als Ärmere 

Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur auch beschlossen, einen Teil der Steuerreform vorzuziehen. Der Eingangssteuersatz wird bereits heuer von 25 auf 20 Prozent gesenkt. ArbeitnehmerInnen bleibt dadurch im Schnitt 350 Euro im Jahr. Gleichzeitig wird eine Negativsteuer in Form einer Steuergutschrift von 100 Euro pro Jahr bezahlt. Diese erhalten alle, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuer zahlen.  

Niedrige Einkommen über die Negativsteuer zu entlasten, ist grundsätzlich die richtige Maßnahme. Sie hätte allerdings ähnlich hoch, wie für die anderen Beschäftigten ausfallen müssen. Weil nicht zuletzt zusätzliches Geld unter Einkommensschwächeren sofort in den Konsum fließt und so einen Beitrag dazu leistet, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. 

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