Dem Hass nicht ins Netz gehen

Das muss du beachten, damit du wegen deiner Postings auf Facebook und Co. keinen Ärger im Job bekommst

Der Ton auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter ist in den vergangenen Jahren rauer geworden. NutzerInnen lassen in Hasspostings, Fake News oder digitalem Mobbing ihren Gefühlen freien Lauf. Die Regierung zieht jetzt die Zügel an und versucht mit einem eigenen Gesetzespaket, Hass im Netz gegenzusteuern. Aber nicht nur im Privatleben, auch am Arbeitsplatz sind Hasspostings keine Seltenheit. Wie man sicher im Netz und den sozialen Medien unterwegs ist, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Charlotte Reiff.   

oegb.at: Ich bin wütend auf meinen Vorgesetzten oder meine Vorgesetzte und poste, dass er mich unfair behandelt hat und mich nur mehr nervt. Kann ich deswegen meinen Job verlieren? 

Reiff: Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen sollte niemand seinen Ärger über Chefin oder Chef in ein Posting schreiben. Wenn man doch abfällig über die Vorgesetzten schreibt, könnte man im schlimmsten Fall entlassen werden. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis fristlos beendet wird.   

oegb.at: Wenn ich in der Arbeitszeit rassistische oder andere herabwürdigende Postings oder Fotos teile, kann das Folgen haben? Macht es einen Unterschied, ob ich es während der Arbeit oder in meiner Freizeit mache?  

Reiff: Das Internet und die sozialen Medien sind kein (arbeits-)rechtsfreier Raum. Ein Posting kann arbeitsrechtliche Folgen haben, wie etwa eine Entlassung. Man sollte generell nichts Diskriminierendes, Fremdenfeindliches, potenziell Beleidigendes oder keine sonstigen rechtswidrigen Inhalte ins Netz stellen – während und auch außerhalb der Arbeitszeit. 

  Arbeitsrechtsexpertin Charlotte Reiff: "Für menschenverachtende und hasserfüllte Postings hingegen gibt es keinerlei Rechtfertigung."

oegb.at: Was passiert, wenn ich im Krankenstand bin, aber zum Beispiel ein Foto von einem Ausflug poste? 

Reiff: Im Krankenstand sollte ich darauf achten, dass ich wieder gesund werde. Sollte ich im Krankenstand sein und Fotos von einem Ausflug posten, dann könnten verschiedene Punkte arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen. Es kommt etwa auf die Art meiner Krankheit an, auf die Tätigkeit, die ich normalerweise im Job ausübe, auf die ärztliche Anordnung oder auch darauf, wie ich mich bei dem Ausflug verhalten habe.  

oegb.at: Wie könnte eine „Goldene Regel” fürs Verhalten im Netz lauten? 

Reiff: Sachliche und konstruktiv geäußerte Kritik bewirken immer mehr als Hass und Wut. Für menschenverachtende und hasserfüllte Postings hingegen gibt es keinerlei Rechtfertigung. Und angesichts der schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann ich nur raten: Denke nach, bevor du postest! 

Mehr Infos auf www.oegb.at 

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