Sieben Tipps, wie man richtig Urlaub nimmt!

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Urlaubsrecht

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich? 

Es steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu. Ab dem 25. Dienstjahr steht eine weitere Woche zu

Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub? 

Nach sechs Monaten im Betrieb entsteht der volle Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten hat man einen aliquoten Urlaubsanspruch. Das entspricht ungefähr zwei Tagen pro Monat in den ersten sechs Monaten. 

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? 

Nein, der Urlaub muss zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden.

Kann mich mein Arbeitgeber auf Urlaub schicken? 

Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub. Allerdings ist Urlaub zur Erholung gedacht und daher sinnvoll, ihn auch zu konsumieren. Auch in der Corona-Kurzarbeit kann der Chef oder die Chefin nicht einfach Urlaub anordnen.

Urlaub ist weiterhin in zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber zu vereinbaren. Allerdings wird empfohlen, den Urlaub zu konsumieren. Lassen Sie sich von Ihrer Gewerkschaft beraten, ob dies in Ihrem Fall verlangt werden kann. 

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? 

Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht. 

Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen? 

Nein, das ist verboten. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.

Nur bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses muss der noch offene Urlaub in Geld ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung). 

Kann mein Urlaub verjähren? 

Der Anspruch auf Urlaub verjährt nach Ablauf von zwei Jahren – und zwar ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das bedeutet, dass der Urlaub erst dann verjährt, wenn man drei volle Urlaubsansprüche angesammelt hat und ein vierter Urlaubsanspruch entstehen würde. Wenn man Urlaub nimmt, wird immer zuerst der älteste noch offene Urlaub verbraucht. 

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