Sozialversicherung
Die Bundesregierung hat zuletzt einige Unwahrheiten verbreitet, um die Sozialversicherung schlecht zu reden, und einige Medien haben diese ungeprüft weiterverbreitet. In den Augen von ÖGB-Präsident Erich Foglar fehlt es der Rechts- und Sachkenntnis in Sachen Sozialversicherung. Die Vorwürfe seien, reine Polemik. Es gehe um "ganz platte Machtgelüste“, sagte er im Interview mit der Austria Presse Agentur APA (goo.gl/4P9HWf). Die Vorwürfe der Regierung und die Wahrheit dahinter:
„über 1.000 Funktionäre“
Funktionäre Garant für funktionierende Vertretung der Versicherten
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den FunktionärInnen, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der über 1.000 FunktionärInnen arbeiten ehrenamtlich. Sie bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Nur wenige Top-FunktionärInnen wie die Obleute bekommen maximal 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).
„über 160 Dienstwagen“
Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche
Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Echte Dienstwagen gibt es österreichweit nur 18.
„rund 330 Mio. Euro pro Jahr (2016) für Zusatzpensionen“, „Luxuspensionen“
Betriebspensionsrecht bereits in 90er-Jahren geändert
Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 1990er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen MitarbeiterInnen bekommen keine „Sonderpension“, sondern sind - wie 900.000 andere ArbeitnehmerInnen – Mitglied einer Pensionskasse.
„an der Börse in Wertpapiere spekuliert“
Rücklagen sind gesetzlicher Auftrag, es gibt keine Spekulationen
Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind das fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.
Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z. B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.