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E-Wirtschaft: Löhne und Gehälter steigen 2019 um 3,4 Prozent

KV-Abschluss bringt Interessenausgleich auf Basis des Konjunkturverlaufs

Die Löhne und Gehälter in der österreichischen E-Wirtschaft steigen mit Wirkung vom 1. Februar 2019 um 3,4 Prozent. „Der intensiv verhandelte KV-Abschluss führt zu einem Ausgleich der Interessen der Kollektivvertragspartner auf Basis des Konjunkturverlaufs des Vorjahres“, erklärten die Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zum Abschluss der Gespräche. Zusätzlich zu den Gehaltsverhandlungen wurden einige Modernisierungen und Anpassungen im Kollektivvertrags-Rahmenrecht vereinbart.

   Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der österreichischen Elektrizitätswirtschaft konnten am 17. Jänner 2019 in der zweiten Verhandlungsrunde nach intensiven Gesprächen abgeschlossen werden. Der Abschluss gilt gleichermaßen für Arbeiter und Angestellte. Die Lehrlingsentschädigungen steigen überproportional, für Aufwandsentschädigungen wurde eine Erhöhung um 2,0 Prozent vereinbart. Insgesamt liegt der Abschluss im Bereich vergleichbarer Industrieabschlüsse in jüngster Zeit.

   Der Kollektivvertrag, der zwischen der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und Oesterreichs Energie ausverhandelt wurde, gilt für rund 16.000 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in den österreichischen Elektrizitätsunternehmen. Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber betonten nach dem Abschluss das konstruktive Verhandlungsklima, das gleichermaßen die Interessen der Unternehmen als auch der Beschäftigten im Auge behielt. Der Kollektivvertragsabschluss macht zudem deutlich, dass das sozialpartnerschaftliche Klima in der Branche zukunftsweisende Vereinbarungen ermöglicht, wobei beide Seiten zu einem Ausgleich beitragen. Der Abschluss 2019 ist aus Sicht der Verhandler zudem ein guter Einstieg in ein neues Entgeltsystem über das bereits Einvernehmen hergestellt wurde.

   Der Kollektivvertragsabschluss im Detail:

   Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 3,4 %.
Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 3,4 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich rund 8 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2 % und
Erhöhung der Zulagen um 3,4 %

   Der Kollektivvertrag tritt mit 01.02.2019 in Kraft.