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Neue Regeln für Corona-Tests: Was jetzt gilt

Das müssen ArbeitnehmerInnen beachten, wenn sie einen Corona-Test machen wollen/müssen

Bis August 2021 gelten klare Regeln, wenn sich ArbeitnehmerInnen auf Coronaviren testen lassen
Bis August 2021 gelten klare Regeln, wenn sich ArbeitnehmerInnen auf Coronaviren testen lassen

Um die heimischen Arbeitsplätze noch sicherer zu machen sowie weitere Lockdowns zu verhindern, haben sich die Sozialpartner und die IV in einem General-Kollektivvertrag auf klare Regeln für Corona-Tests für Beschäftigte geeinigt. 

Die Regeln gelten bis Ende August 2021 und zwar für alle ArbeitnehmerInnen, für deren Arbeitgeber die WKO KV-fähig ist - also für einen Großteil der Beschäftigten. 

  • Wer einen negativen Corona-Test für die Ausübung seines Berufs braucht, der kann sich ab sofort auch während der Arbeitszeit testen lassen. Die betroffenen Beschäftigten müssen dafür von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden und bekommen in dieser Zeit auch ihren Lohn bzw. ihr Gehalt wie gewohnt weiterbezahlt.
    Wichtig: Wer in Kurzarbeit ist, ist davon ausgenommen!
     
  • Kann der Test nicht im Betrieb durchgeführt werden, dann sollten sich Beschäftigte am besten vor Dienstbeginn bzw. nach Dienstende bei einer Teststation untersuchen lassen – diese Wege gelten als Arbeitszeiten, sind also Teil des Dienstes.
     
  • Die Termine des Tests müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Sind Selbsttests möglich, können diese genutzt werden. 
     
  • ​ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Teilnahme an einem Test und auch nach einem positiven Testergebnis weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden
     
  • Wer in seinem Beruf eine Maske tragen muss, der kann sich künftig nach drei Stunden eine Masken-Auszeit von mindestens zehn Minuten nehmen

„Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown. Je mehr angeboten werden, desto mehr Menschen werden sich testen lassen.“ Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Mit diesen klaren Regeln sollen den Menschen ihre gewohnten Freiheiten Schritt für Schritt wieder so gut als möglich zurückgegeben werden, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown. Je mehr angeboten werden, desto mehr Menschen werden sich testen lassen. In diesem Sinne ist es essenziell, dass möglichst viele Betriebe Tests anbieten und dass diese in der Arbeitszeit stattfinden. Ich freue mich, dass der General-Kollektivvertrag einen ersten wichtigen Schritt für Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen schafft. Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig eine Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist.“


Was ist ein Generalkollektivvertrag? 

Ein Generalkollektivvertrag regelt einzelne Arbeitsbedingungen und gilt österreichweit für alle Wirtschaftszweige, für die die Wirtschafskammer kollektivvertragsfähig ist – somit also für Millionen ArbeitnehmerInnen.

Abgeschlossen wird ein Generalkollektivvertrag vom ÖGB und der Wirtschaftskammer.

Generalkollektivverträge sind in Österreich eher selten: Der letzte wurde vor über 40 Jahren zum Urlaubsentgelt abgeschlossen.  Auch die letzte Arbeitszeitverkürzung in Österreich, also die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche, wurde per Generalkollektivvertrag eingeführt.
 

 

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