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Abschluss Gewerbl. Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 8,8 % erhöht.
  • Das Taggeld wird im § 6/1/e auf € 10,50 (10,5 %) und € 17,00 (11,8 %) erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden von 9,7 % bis 11,0 % erhöht.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.950,45.

Geltungsbeginn: 1.3.2023 (Laufzeit: 12 Monate)