Abschluss Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie
- Erhöhung der KV-Löhne um 8,15 %.
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 8,15 %.
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen.
- Erhöhung der Zehrgelder um 8,15 %.
- Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
- Verlängerung des Zusatz-KV’s betreffend der Überstunden (100 %) 11./12. Std./Tag bzw. 50. bis 60. Std./Woche.
- Neuer Mindestlohn: € 1.919,07
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)