Bildungskarenz
Wie ?
Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren von max. 1 Jahr abgeschlossen werden.
Das Jahr kann sowohl durchgehend konsumiert werden als auch in Teilen von mindestens 2 Monaten verbraucht werden.
Bei der Aufsplittung beginnt der 4-Jahreszeitraum mit der Inanspruchnahme des ersten Teiles.
Wieviel Geld ?
Während der beanspruchten Karenzzeit wird ein "Weiterbildungsgeld" in der Höhe des Arbeitslosenentgeldes ausbezahlt. Die Mindestauszahlung beträgt aber 14,53 € /Tag
Wofür ?
Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen bzw. Fremdsprachenschulungen
Zielsetzung des AMS:
- Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten
- Unterstützung durch das AMS bei der Einstellung allenfalls erwünschter Ersatzarbeitskräfte
Wer kann die Bildungskarenz beanspruchen ?
- Erfüllung der Antwartschaft auf Arbeitslosengeld
- Der/die MitarbeiterIn muß zumindestens 6 Monate ununterbrochen beschäftigt sein , wobei bei Saisonarbeitskräften Sonderregelungen bestehen
- Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung von mindestens 20 Wochenstunden, bei einer Betreungspflicht von einem Kind unter 7 Jahren 16 Wochenstunden,
Wobei nachgewiesene Lern – und Übungszeiten auf die Anzahl der Wochenstunden angerechnet werden können - Vereinbarung einer Bildungskarenz nach AVRAG 11 oder einer gleichartigen Karenzierung (z.B. bundes– oder landesgesetzlichen Regelung),
Zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn - Vorlaufzeiten bis zur nächsten Weiterbildung bzw. mögliche Ferienzeiten müssen dem AMS mitgeteilt werden
- Längere Ferienzeiten während einer durchgehenden Weiterbildung können nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausbildungssemester erst mit Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Semesters ausläuft und hier keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (Studium, Fachhochschule, Kolleg)
- Zusätzliche Erwerbstätigkeit ist erlaubt, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird
- Wird die Weiterbildung jedoch unter der Mindestdauer von 2 Monaten abgebrochen, führt dies zur Rückforderung des Weiterbildungsgeldes
Wo ?
Kontaktieren Sie ihre Geschäftsstelle des AMS
Zusatz
Bei Bewilligung des Weiterbildungsgeldes besteht auch Kranken bzw. Unfallversicherungsschutz. Die Zeiten werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. Es könnte auch eine zusätzliche Bildungskarenz in Anspruch genommen werden, aber erst nach den vollen 4 Jahren des ersten Bildungskarenzjahres.