Bildungsteilzeit
Wer kann in Bildungsteilzeit gehen ?
In Bildungsteilzeit können ArbeitnehmerInnen gehen, deren Arbeitsverhältnis zuvor durchgehend mindestens sechs Monate gedauert hat. Sie muss mit dem/der ArbeitgeberIn vereinbart werden. Zu den Verhandlungen hat der/die ArbeitnehmerIn das Recht, den Betriebsrat beizuziehen. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten können vier Beschäftigte in Bildungskarenz gehen, in größeren Betrieben acht Prozent der Belegschaft. Wollen mehr Beschäftigte eines Betriebes in Bildungsteilzeit gehen, muss der Regionalbeirat des AMS zustimmen.
Welche Bildung, wieviel Arbeit ?
Die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zumindest zehn Wochenstunden umfasst, muss nachgewiesen werden. Während der Bildungsteilzeit muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens zehn Stunden betragen.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss um ein Viertel bis um die Hälfte herabgesetzt werden - mindestens vier Monate, höchstens zwei Jahre lang.
Wieviel Geld bekommt man ?
Für die Arbeitszeit wird man natürlich weiterhin vom/von der ArbeitgeberIn bezahlt.
Für die reduzierte Zeit bekommt man Bildungsteilzeitgeld vom AMS. Für eine Arbeitszeitreduktion von 20 Wochenstunden sind das z. B. € 456,-- im Monat.
Wo wird Bildungsteilzeit beantragt ?
Die Vereinbarung über die reduzierte Arbeitszeit muss mit dem/der ArbeitgeberIn getroffen werden. Das Bildungsteilzeitgeld muss – noch vor Beginn der Bildungsteilzeit – beim AMS beantragt werden. Am besten, vorher beim Betriebsrat oder bei der zuständigen Gewerkschaft
informieren.