www.betriebsraete.at

Arbeitsstiftung

  • Outplacementstiftungen
    • Unternehmensstiftungen
    • Insolvenzstiftungen
    • Regionalstiftungen
    • Branchenstiftungen
    • Offene Arbeitsstiftungen (gibt es nicht in allen Bundesländern)
  • Implacementstiftungen

Outplacementstiftungen:

Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren Personalabbau betroffen sind, werden - im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan - Maßnahmen zur Weiterbildung bereitgestellt.

Teilnahmevoraussetzungen:
Für die Teilnahme an Outplacementstiftungen ist eine grundsätzliche Voraussetzung, dass die vom Unternehmen nominierten TeilnehmerInnen nicht vermittelbar sind oder vermutlich ohne vorhergehende Qualifizierung nicht vermittelbar sind und die Arbeitslosengeldanwartschaft erfüllen.
Über die Aufnahme in die Stiftung und über die Teilnahme an einzelnen Modulen entscheiden die laut Stiftungskonzept zuständigen Organe.

Unternehmensstiftungen:

Maßnahmenkonzept einer Stiftungseinrichtung, die von einem oder mehreren verbundenen Unternehmen, die von einem Personalabbau in einem größeren Umfang betroffen sind, bereitgestellt wird.

Insolvenzstiftungen:

Maßnahmenkonzept einer Stiftungseinrichtung, die durch eine Gebietskörperschaft oder einer anderen juristischen Person für ein oder mehrere Unternehmen, die aufgrund von Insolvenztatbeständen oder aus anderen schwerwiegenden Gründen dazu nicht in der Lage sind, bereitgestellt wird.

Regionalstiftungen:

Maßnahmenkonzept einer Stiftungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen einer Region, die zusammen von einem größeren Personalabbau betroffen sind, bereitgestellt wird. Die Regionalstiftung soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsstiftung ermöglichen.

Branchenstiftungen:

Maßnahmenkonzept einer Stiftungseinrichtung, die von der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einem bestimmten Wirtschaftszweig, der von einem größeren Personalabbau betroffen ist, bereitgestellt wird.

Offene Arbeitsstiftung (Landesarbeitsstiftung)

Gibt es nicht in allen Bundesländern - hier ein Beispiel:

Ziele:
Die "Offene Arbeitsstiftung Tirol" zielt darauf ab, einen beruflichen und sozialen Abstieg von ArbeitnehmerInnen zu verhindern, die gerade ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Die Betreffenden werden darin unterstützt, wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen, wobei die rasche und nahtlose Reintegration in den Arbeitsprozess durch maßgeschneiderte, am Arbeitsmarkt orientierte Schulungsmaßnahmen gewährleistet wird.
Die Betreuungs- und Beratungsleistungen reichen dabei von der Laufbahnplanung - Berufsorientierung über individuelle Aus- und Weiterbildung - bis hin zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit.

Zielgruppe:
Personen,
• die aufgrund von Personalabbau ihren Arbeitsplatz verloren haben,
• die beim AMS Tirol als arbeitslos vorgemerkt sind und
• deren (ehemalige/r) ArbeitgeberInnen den entsprechenden Unternehmensbeitrag in die Arbeitsstiftung Tirol eingebracht hat.

Die StiftungsteilnehmerInnen erhalten während ihrer Teilnahme vom AMS Tirol Stiftungsarbeitslosengeld und es stehen durchschnittlich bis zu € 7.000,- pro StiftungsteilnehmerIn (finanziert aus Unternehmensbeiträgen und Mitteln des Landes Tirol sowie des AMS Tirol) insbesondere für Laufbahnplanung, Qualifizierung, aktive Arbeitssuche sowie Zuschussleistung (Stipendium) zur Verfügung.

Kosten für das personalabbauende Unternehmen:
• mit bis zu 5 VollzeitmitarbeiterInnen - € 4.000,- pro StiftungsteilnehmerIn
• mit bis zu 25 Stiftungseintritten pro Jahr - € 5.000,- pro StiftungsteilnehmerIn
• mit mehr als 25 Stiftungseintritten pro Jahr - € 6.000,- pro StiftungsteilnehmerIn (ab dem/der 26 StiftungsteilnehmerIn)

Implacementstiftungen:

Der aktuelle Personalbedarf personalsuchender Unternehmen kann nicht mit beim AMS vorgemerkten arbeitslosen Personen abgedeckt werden und die sich daraus ergebenden offenen Stellen können in absehbarer Zeit nicht gleichwertig besetzt werden. Eine zielgerichtete Qualifizierung beseitigt die Differenz zwischen den Anforderungsprofilen schwer zu besetzender offener Stellen und vorgemerkten Personen.

Was ist eine Implacementstiftung:

Maßnahmenkonzept einer Stiftungseinrichtung, die von einem Unternehmen oder von mehreren Unternehmen einer Region oder eines Wirtschaftszweiges, die einen größeren Personalabbau aufweisen, bereitgestellt wird.