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Stundenansparmodelle

Stundenkonten dienen der Dokumentation der geleisteten Mehrarbeit oder Überstunden der beschäftigten ArbeitnehmerInnen und erfassen nur den Aufbau von Zeitguthaben.

Das Kontenmodell ist durch ein positives Saldo definiert, ein Aufbau von Zeitschulden ist nicht vorgesehen. Die angesammelten Überstunden werden durch Freizeit abgegolten, wodurch eine Alternative zum monetären Ausgleich geschaffen werden soll. Überstundenkonten werden insbesondere im sekundären Sektor mit dem Ziel der Bewältigung von positiven Schwankungen der Auftragslage eingesetzt.  Bei geleisteter Mehrarbeit fallen keine Zuschläge an, jedoch bei geleisteten Überstunden sehr wohl. Diese sind im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Sollen diese Überstunden auf ein Konto übertragen werden, müssen sie vorher von den Zulagen befreit werden und diese dem/der MitarbeiterIn ausbezahlt werden. Bei einer Vereinbarung über ein derartiges Ansparmodell müssen im Vorfeld einige Bedingungen abgeklärt werden:

  • Mit wem wird die Vereinbarung abgeschlossen und wer genehmigt diese Stunden.
  • Muss dieses Ansuchen begründet werden oder nicht.
  • Zeitraum in dem angespart werden kann.
    • meist ein oder mehrere Quartalszeiträume.
  • Wieviele Stunden sollen in diesem Zeitraum angespart werden.
  • Wenn die Überstunden lt. Kollektivvertrag mit einem Zuschlag von 50 % bewertet werden, sind diese mit 1:1,5 zu berechnen.
    • Bei einer Vereinbarung über 60 Stunden im Quartal müssen somit nur 40 Überstunden geleistet werden.
  • Vereinbart muss ferner der Zeitraum in welchem diese Stunden wieder verbraucht werden müssen.
    • Bei einem Nichtverbrauch im vereinbarten Zeitraum werden diese sofort, aber mit dem Faktor 1:1 ausbezahlt.
    • Werden in diesem Zeitraum mehr Stunden als vereinbart angespart, sind diese auszubezahlen.
  •  Nachteile für den/die MitarbeiterIn:
    • Der Nachteil der sich bei Teilzeitvereinbarungen ergibt, wird hier meist noch verstärkt. In vielen Betrieben sind die Sommermonate die Auftragsstärksten in denen dem/der MitarbeiterIn mit diesem Modell zusätzliche Belastungen zugemutet werden. Die geleisteten Überstunden oder Mehrleistungsstunden werden im Sommer erbracht und müssen je nach Vereinbarung in den konjunkturschwachen Monaten von November bis März verbraucht werden.
    • Wird mit den ArbeitgeberInnen keine einheitliche, verbindliche Vereinbarung getroffen, so können verschiedenartige Vereinbarungen getroffen werden. Dadurch kann Neid und Unruhe unter den MitarbeiterInnen entstehen.

Entscheidet sich der/die ArbeitgeberIn für ein Stundensparmodell, müssen alle Vereinbarungen zwischen MitarbeiterIn und ArbeitgeberIn einheitlich ausgehandelt werden. Dies ist Aufgabe des Betriebsrates. Der Betriebsrat nimmt damit auch den Druck von den einzelnen MitarbeiterInnen um sich nicht bei den Verhandlungen übervorteilen zu lassen.