Aufgaben des Betriebsrats
Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen.
BetriebsrätInnen haben somit folgende Aufgaben, sie
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verhandeln Betriebsvereinbarungen
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sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
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machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
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haben Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
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haben das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
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haben das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
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können unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
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müssen über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten vom Arbeitgeber informiert werden