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Aufgaben des Betriebsrats

Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen.

BetriebsrätInnen haben somit folgende Aufgaben, sie

  • verhandeln Betriebsvereinbarungen
  • sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
  • machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
  • haben Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • haben das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • haben das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
  • können unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
  • müssen über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten vom Arbeitgeber informiert werden