www.betriebsraete.at

Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften

Das Interventionsrecht des Betriebsratsorgans

Ohne BetriebsrätInnen erfahren die Behörden oft nicht von Missständen, und die ArbeitnehmerInnen sind darauf angewiesen, dass Mängel bei einer routinemäßigen Kontrolle aufgedeckt und behoben werden.

Arbeitsunfälle werden ohne BetriebsrätInnen oft als normale Krankenstände gemeldet, um sich eine "lästige" Besichtigung durch das Arbeitsinspektorat zu ersparen. Durch diese Vorgangsweise verschlechtern sich Ansprüche und Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Unfällen werden verhindert.