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Überwachung der Lohn- und Gehaltsauszahlungen

BetriebsrätInnen kontrollieren Einstufung, Höhe und Auszahlungstermine von Lohn-, Gehalt und sonstigen Entgeltzahlungen.

In Betrieben mit BetriebsrätInnen kommt es selten zu Problemen mit der Lohn- und Gehaltsauszahlung, da diese ein Einsichtsrecht in die erforderlichen Unterlagen haben.