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Informationsrechte und Mitwirkung bei der Einstellung von neuen ArbeitnehmerInnen

Die BetriebsrätInnen sind vor der Einstellung von neuen MitarbeiterInnen zu verständigen.

Auf das Verlangen des Betriebsratsgremiums hin ist eine besondere Beratung durchzuführen. Durch diese Regelung ist es den BetriebsrätInnen von Anfang an möglich, günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

In Betrieben, in denen ArbeitnehmerInnen von BetriebsrätInnen vertreten werden, können somit faire Arbeitsbedingungen gesichert werden!