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Informations- und Überwachungsrechte von personenbezogenen ArbeitnehmerInnendaten

Der Betriebsrat kann sich ein Bild machen,  welche Daten der ArbeitnehmerInnen von der Unternehmensleitung ausgewertet werden.

ArbeitgeberInnen müssen die BetriebsrätInnen informieren, welche personenbezogenen Daten sie über die ArbeitnehmerInnen automationsunterstützt aufzeichnen.

Ohne BetriebsrätInnen würden womöglich ArbeitnehmerInnen nie erfahren, ob die ArbeitgeberInnen zum Beispiel Telefongespräche überprüfen oder Daten über die Krankenstände auswerten!