Recht auf Abschluss von Vereinbarungen, die alle ArbeitnehmerInnen betreffen
Der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung und Sicherung der Bedingungen der ArbeitnehmerInnen abschließen.
Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber schriftliche Betriebsvereinbarungen abschließen. In bestimmten Angelegenheiten kann er solche Vereinbarungen sogar erzwingen.
In Betriebsvereinbarungen können viele Belange für die ArbeitnehmerInnen besser als im Gesetz oder im Kollektivvertrag geregelt werden!