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Voraussetzungen für einen "Getrennten Betriebsrat"

Voraussetzung für die Errichtung eines "Getrennten Betriebsrats" ist, dass jede der beiden Gruppen - sowohl jene der ArbeiterInnen als auch jene der Angestellten - mindestens 5 stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen auf sich vereinigt.