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Organe der "Getrennten Betriebsräte"

Getrennte Betriebsräte haben folgende Organe:

Gruppenversammlung
der ArbeiterInnen

Gruppenversammlung
der Angestellten

wählt den

wählt den

Wahlvorstand
der ArbeiterInnen

Wahlvorstand
der Angestellten

bereitet die Wahl vor des

bereitet die Wahl vor des

Betriebsrats
der ArbeiterInnen

Betriebsrats
der Angestellten

bilden gemeinsam den

Betriebsausschuss

beruft ein die

Betriebshauptversammlung
setzt sich aus den beiden Gruppenversammlungen zusammen