Wahlvorstand
Der Wahlvorstand der ArbeiterInnen oder der Angestellten wird in der zuständigen Gruppenversammlung gewählt. Er ist dazu berufen, die Betriebsratswahl (der ArbeiterInnen oder Angestellten) durchzuführen.
Der zu wählende Betriebsrat der ArbeiterInnen oder Angestellten wird die gewählte Vertretung der jeweiligen ArbeitnehmerInnengruppe.