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Betriebshauptversammlung

Das ist die Versammlung aller Beschäftigten eines Betriebes - alle ArbeiterInnen und Angestellten nehmen daran teil.

Die Betriebshauptversammlung ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen.

Eine Betriebshauptversammlung gibt es nur, wenn getrennte Betriebsratsorgane für ArbeiterInnen und Angestellte gewählt wurden.