Betriebshauptversammlung
Das ist die Versammlung aller Beschäftigten eines Betriebes - alle ArbeiterInnen und Angestellten nehmen daran teil.
Die Betriebshauptversammlung ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen.
Eine Betriebshauptversammlung gibt es nur, wenn getrennte Betriebsratsorgane für ArbeiterInnen und Angestellte gewählt wurden.