Getrennter Betriebsrat
Die Gruppe der ArbeiterInnen und die der Angestellten eines Betriebes wählen jeweils einen eigenen Betriebsrat.
- Die ArbeiterInnen einen "ArbeiterInnenbetriebsrat" und
- die angestellten MitarbeiterInnen einen "Angestelltenbetriebsrat".