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Getrennter Betriebsrat

Die Gruppe der ArbeiterInnen und die der Angestellten eines Betriebes wählen jeweils einen eigenen Betriebsrat.

  • Die ArbeiterInnen einen "ArbeiterInnenbetriebsrat" und
  • die angestellten MitarbeiterInnen einen "Angestelltenbetriebsrat".