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Grundlegende Informationen zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl

Was ist zu bedenken?

Ist die Wahl eines Betriebsrates angedacht und soll diese durchgeführt werden, ist es günstig, sich schon im Vorfeld die Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft zu sichern.

Wird im Betrieb zum ersten Mal eine Wahl durchgeführt, dann sollten die Vorbereitungsschritte vertrauensvoll durchgeführt werden!
Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer soll vor der Wahldurchführung gefährdet sein. Erst mit dem offiziellen Start besteht ein erhöhter Kündigungsschutz für jene Personen, die Funktionen in Bezug auf die Wahl ausüben, dies ist durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt.

Überblick - Gesetzlich vorgeschriebener Wahlablauf

Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt, die Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) ist.

  • Eine Betriebsversammlung, Versammlung aller ArbeitnehmerInnen eines Betriebes ist einzuberufen:
    • Die Einberufung nimmt der Betriebsrat vor.
    • Gibt es noch keinen, kann dies der/die älteste ArbeitnehmerIn tun oder 
    • können dies mindestens so viele ArbeitnehmerInnen tun, wie BetriebsrätInnen zu wählen sind
    • Sind in deinem Betrieb mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt, kann auch die Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen.
  • Dann wird der Wahlvorstand gewählt.
    • Der Wahlvorstand bereitet die Betriebsratswahl vor und führt die Wahl nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durch.
  • Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, konstituiert sich der neue Betriebsrat.

Deine zuständigen GewerkschaftssekretärInnen beraten und unterstützen dich bei der Durchführung der Wahl und darüberhinaus gerne!