Erhöhter Kündigungsschutz für Personen, die Funktionen bei der Wahl ausüben
Kann man wegen aktiver Beteiligung an der Wahl gekündigt werden oder gibt es einen besonderen Schutz vor, während und nach der Wahl?
Die Mitglieder das Wahlvorstands, die KandidatInnen zur Betriebsratswahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Deine Betreuerin deiner zuständigen Gewerkschaft unterstützt dich, falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...
... und die Mitgliedschaft bei deiner Gewerkschaft bietet dir Rechtsschutz mit voller Vertretung, sollte ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein.