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Vorbereitung

Was ist zu bedenken?

Was ist zu bedenken?

Ist die Wahl eines Betriebsrates angedacht und soll diese durchgeführt werden, ist es günstig, sich schon im Vorfeld die Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft zu sichern.
Wird im Betrieb zum ersten Mal eine Wahl durchgeführt, dann sollten die Vorbereitungsschritte vertrauensvoll durchgeführt werden!
Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer soll vor der Wahldurchführung gefährdet sein. Erst mit dem offiziellen Start besteht ein erhöhter Kündigungsschutz für jene Personen, die Funktionen in Bezug auf die Wahl ausüben, dies ist durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt.

Die Mitglieder das Wahlvorstands, die KandidatInnen zur Betriebsratswahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

  • Deine zuständigen GewerkschaftssekretärInnen beraten und unterstützen dich bei der Durchführung der Wahl gerne.
  • Auch falls es trotz gesetzlicher Regelung zu Schwierigkeiten kommt ...
  • und die Mitgliedschaft bei deiner Gewerkschaft bietet dir auch Rechtsschutz mit voller Vertretung, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich sein sollte.