www.betriebsraete.at

Mitglieder sehen mehr

Geben Sie Ihren Usernamen und das von Ihnen gewählte Passwort ein und klicken Sie auf "Anmelden".

Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie die Erstanmeldung auf unserer Website selbst durchführen - Jetzt registrieren.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind bis spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstands einzureichen, das den Empfang des Wahlvorschlags unter Angabe der Zeit der Empfangannahme zu bestätigen hat.

Die Erstellung eines Wahlvorschlags

Bei der Erstellung eines Wahlvorschlags ist erstens darauf zu achten, wie viele aktive Betriebsratsmitglieder maximal gewählt werden können (Mandatszahl), und zweitens, ob die vorgesehenen KandidatInnen das passive Wahlrecht besitzen.

Wie viele WahlwerberInnen können auf einem Wahlvorschlag kandidieren?

Die Zahl der aktiven Betriebsratsmitglieder bestimmt sich nach der Zahl der am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstands im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 18 Jahren. Wird ein Getrennter Betriebsrat gewählt, zählen die der ArbeiterInnen- oder Angestelltengruppe jeweils zugehörigen ArbeitnehmerInnen.