Was ist ein Konzern?
Konzernbegriff gemäß § 15 Aktiengesetz
Konzerne sind wirtschaftliche Zusammenschlüsse von rechtlich selbständigen Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlichen Leitung.
Konzernbegriff gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz
Für die Beteiligungsrechte der Betriebsräte aus Tochtergesellschaften an der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Muttergesellschaft gilt gegenüber dem bisher Ausgeführten ein eingeschränkter Konzernbegriff.
Eine Entsendung von Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer Konzernmuttergesellschaft durch die Konzernvertretung bzw. mit Beteiligung der Betriebsräte aus den beherrschten Gesellschaften kommt nur in folgenden Konzernen in Betracht:
Das herrschende Unternehmen ist eine AG, GmbH, Genossenschaft, die Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, GmbH mit 300 - 500 Arbeitnehmern oder aufsichtsratspflichtige Genossenschaft einheitlich leitet oder aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 % beherrscht.