www.betriebsraete.at

Mitglieder sehen mehr

Geben Sie Ihren Usernamen und das von Ihnen gewählte Passwort ein und klicken Sie auf "Anmelden".

Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie die Erstanmeldung auf unserer Website selbst durchführen - Jetzt registrieren.

Verfahren 1 (Versammlung der BetriebsrätInnen)

1.1 Aufforderung (Formular K1)

zur Beschlussfassung über die Errichtung der Konzernvertretung

  • durch den/die EinberuferIn = Vorsitzende/r eines Zentralbetriebsrates,
  • des Betriebsausschusses, wenn nur ein Betrieb vorhanden ist,
  • des Betriebsrats, wenn nur ein Betriebsrat vorhanden ist.

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.5


gleichzeitig Einberufung
der Versammlung der ZBR - Vors. (BA/BR) durch den/die EinberuferIn

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.6


1.2 Beschlussfassung

in jedem ZBR (BA/BR) über die Errichtung der Konzernvertretung ZBR (BA/BR) der einzelnen Unternehmen

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.2


gleichzeitig Feststellung
der ArbeitnehmerInnenzahlen (letzte ZBR/ABR Wahl)

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.2


1.3 Versammlung (Formular K2)

der ZBR- (BA/BR)- Vorsitzenden. Feststellung der erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.7


Errichtung der Konzernvertretunng (Formular K3)
Feststellung der Zahl der Delegierten/Ersatzdelegierten durch Beschluss.
Festsetzung des Termins für die Bekanntgabe der Delegierten.

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.1

Durch den Einberufer

Zugehöriger Gesetzestext:
BRWO § 48a Abs.8


1.4 Beschluss jedes ZBR (BA/BR) über die Entsendung und Bekanntgabe der Delegierten an den/die EinberuferIn (Formular K4)

  • Vorschlagsrecht der wahlwerbenden Gruppe nach d`Hondt
  • Beschluss über die Entsendung
  • Bekanntgabe der Delegierten an EinberuferIn (Familien-u.Vorname, Geburtsdatum, entsendender ZBR (BA/BR)

Auch wenn er ursprünglich gegen die Errichtung gestimmt haben sollte!Zugehörige Gesetzestexte:
BRWO § 48b Abs.1
BRWO § 48b Abs.4
BRWO § 48a Abs.8


1.5 Einladung zur Konstituierung

Durch den/der EinberuferIn!
An alle Delegierten!
Mindestens 3 Tage vor der Sitzung!

Zugehöriger Gesetzestext:
BRGO § 31a Abs.1


1.6 Konstituierung (Formular K6)

Mindestens die Hälfte anwesend!
Wahl des/der Vorsitzenden (einfache Mehrheit)!
Beschluss über die Geschäftsordnung (2/3 der Delegierten)!
Wahl der Organe (Leitungsausschuss, Präsidium)

Zugehörige Gesetzestexte:
BRGO § 31a Abs.2
BRGO § 31c
BRGO § 31a Abs.4