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Wahl und Errichtung der Konzernvertretung

Die Errichtung der Konzernvertretung ist ein mehrstufiger Ablauf, der einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung und Start des Verfahrens erfordert und eine Erhebung der MitarbeiterInnen der einzelnen Unternehmensbereiche  mit einschließt.

Es gibt auch zwei verschiedene Möglichkeiten das Verfahren durchzuführen:

  • Verfahren 1 - Versammlung
  • Verfahren 2 - Schriftliches Errichtungsverfahren