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Versicherungsschutz für ArbeitnehmerInnen in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen üben ihre Funktion oft unter schwierigsten Bedingungen aus. Eine besondere Herausforderung stellt sich ArbeitnehmervertreterInnen, die durch ihre Funktion in Aufsichtsräten, aber auch in Beiräten, Kuratorien oder sonstigen Kontrollgremien vertreten sind.

Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen heißt auch Mitverantwortung. Mitglieder in solchen Gremien haften persönlich für ihr Verhalten in der Ausübung dieses Mandats.

Um diese ArbeitnehmervertreterInnen gegen eventuelle Schadenersatzansprüche abzusichern, hat der ÖGB eine Gruppenversicherung mit der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) abgeschlossen.

Der ÖGB hat damit für jene ArbeitnehmervertreterInnen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, eine Maßnahme zur Absicherung der finanziellen Risiken gesetzt, die sich durch die Ausübung dieser wichtigen Kontrolltätigkeit in den Unternehmen ergeben könnten.

Broschüren zum Download auf betriebsraete.at

www.voegb.at
Die Skriptenreihe des VÖBG zum Thema Wirtschaft, Recht und Mitbestimmung bietet umfassende Informationen zur Mitwirkung im Aufsichtsrat.

IFAM-Seminare
Ausbildung für ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat

Wer fällt unter den Versicherungsschutz?

Sämtliche BelegschaftsvertreterInnen (z.B. BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, sonstige ArbeitnehmervertreterInnen einschließlich KonzernbelegschaftsvertreterInnen) in Aufsichtsräten, Beiräten und Kuratorien, sowie in sonstige Kontrollgremien entsandte Personen, unabhängig von Rechtsgrundlagen und Bestellungsmodalitäten, die

  • im Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine mindestens 8 Monate durchgehende ÖGBMitgliedschaft vorweisen
  • und eine Meldung über die Entsendung in das betreffende Gremium bei der zuständigen Gewerkschaft oder beim ÖGB vorgenommen haben.

Deckungsumfang ab 1.1.2017

  • Wenn ein Mitglied wegen eines Verstoßes für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
  • Personen- und Sachschäden sowie aus solchen entstehende Vermögensschäden.
  • Gerichtliche/Außergerichtliche Kosten der Feststellung und Abwehr einer behaupteten Schadenersatzpflicht, auch, wenn sich der Anspruch als unberechtigt erweist.
  • Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das wegen eines Verstoßes eingeleitet wurde, der einen Versicherungsanspruch begründen könnte, sofern diese Kosten auf Weisung des Versicherers aufgewendet wurden.

Kein Versicherungsschutz besteht bei „Vorsatz“

Der Versicherungsschutz bei Verstößen ab 1.1.2017

  • 200.000 Euro maximal pro versicherter Person
  • 2 Mio Euro höchstens pro Versicherungsfall (wenn mehrere Personen an einem Versicherungsfall beteiligt waren)
  • Kein Selbstbehalt

Der Versicherungsschutz bei Verstößen im Zeitraum 1.1.2007 bis 1.1.2017

  • 75.000 Euro maximal pro Person
  • 2 Mio Euro höchstens pro Versicherungsfall (wenn mehrere Personen an einem Versicherungsfall beteiligt waren)
  • Kein Selbstbehalt

Der Versicherungsschutz bei Verstößen im Zeitraum 1.1.1978 bis 1.1.2007

  • 75.000 Euro maximal pro Person
  • Kein Selbstbehalt

Rechtsschutzversicherung ab 1.1.2017

  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden (wenn kein Schadenersatzanspruch zu erwarten ist, sonst Haftpflichtversicherung – siehe oben): maximal 50.000 Euro pro Versicherungsfall.
  • Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz für die Vertretung im Vorverfahren: Kostenzahlungen von maximal 25 % der obigen Versicherungssumme

Die Meldung

„AR 1“ Formular zur Meldung der Entsendung in das Gremium
Die Meldung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular, es ist an die zuständige Gewerkschaft oder an den ÖGB zu senden.

„AR 2“ Formular zur Meldung von Änderungen der Entsendung in das Gremium
Eine Veränderung der Entsendung während der Funktionsperiode ist mit diesem Formular vorzunehmen, es ist ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Gewerkschaft oder an den ÖGB zu senden.

Meldung und Änderungsmeldungen sind nur für die jeweilige Periode der Entsendung gültig!

Wird wieder „NEU“ in ein Gremium entsandt, ist auch wieder eine „NEUE MELDUNG“ erforderlich!

Der Vorgang im Ernstfall

Bei gerichtlichem bzw. behördlichem Vorgehen gegen eine/n ArbeitnehmervertreterIn oder der Behauptung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten von ihr/ihm verletzt wurden, ist umgehend (!) von ihr/ihm die zuständige Gewerkschaft und im Einvernehmen die Wiener Städtische Versicherung AG (Vienna Insurance Group) zu verständigen. Alles zur Aufklärung des Falles dienliche, wie zum Beispiel Gerichtsstücke und selbstverfasste Sachverhaltsdarstellungen, sind von dem/von der ArbeitnehmervertreterIn an die zuständige Gewerkschaft zu senden. Für den konkreten Fall ist jeweils eine Deckungszusage der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) notwendig!

Achtung!

  • Bei verzögertem Mitteilen droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Zur Wahl eines Rechtsanwaltes hat die Wiener Städtische Versicherung AG (Vienna Insurance Group) im Vorhinein ihre Zustimmung zu geben!

Für allfällige weitere rechtliche Anfragen stehen die JuristInnen des ÖGB zur Verfügung: Tel: 01 53 444 39, E-Mail: recht@oegb.at.